Jahressteuergesetz 2010 vom Bundesrat beschlossen
Einkommensteuer allgemein:
Das JStG 2010 brachte hier u.a. die Neuregelung, dass bei ertraglosen Beteiligungen das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist, wenn diese Beteiligungen veräußert werden. Damit können ab 2011 die vollen Verluste nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Eine alle Steuerpflichtigen betreffende Neuregelung ist die Einschränkung des Umfangs privater Veräußerungsgeschäfte. So können Verluste aus dem Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, wenn diese nach dem 31.12.2010 angeschafft worden sind.
Arbeitszimmer:
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können – rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für alle noch offenen Fälle – bis zu einer Höhe von 1.250 €/Jahr wieder steuerlich geltend gemacht werden (neuer § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG), wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Begrenzung gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet. Damit erfüllt der Gesetzgeber im JStG 2010 eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte mit Beschluss vom 6. Juli 2010 die bisherige Regelung gekippt.
Kapitaleinkünfte:
Neu ist hier die allgemeine Steuerpflicht erhaltener Stückzinsen. Für Stückzinsen im Zusammenhang mit Anleihen, die vor Einführung der Abgeltungsteuer gekauft (also vor dem 1.1.2009) und die außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist wieder verkauft worden sind, gab es bislang eine Besteuerungslücke: Mit der Veräußerung vereinnahmte Stückzinsen konnten ebenso wie ein eventueller Veräußerungsgewinn steuerfrei vereinnahmt werden. Im JStG 2010 ist nun eine Regelung enthalten, die vereinnahmte Stückzinsen aus Altanleihenverkäufen künftig der Abgeltungsteuer unterwirft. Über weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2010 informieren wir Sie gerne auf Anfrage in unserer Kanzlei.
Stand: 15. Dezember 2010
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