Wichtige Beträge

Werte für die wichtigsten Steuer- und Sozialversicherungspositionen

Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2024 in Euro.

Einkommensteuer EStG

§, Rz, ArtSchlagworte
2024
3 Nr. 62Zuwendungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner ArbeitnehmerSteuerfrei in Höhe ges. AG-SV Pflichtanteils. Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des AN für Lebensversicherung, freiwillige RV oder Versorgungseinrichtung insoweit steuerfrei, als sie die Hälfte der Gesamtaufwendungen des AN nicht übersteigen und nicht höher sind als der AG-Anteil zur RV bei Vers.-pflicht des AN Hinweis: Die € 50,00 Freigrenze für Sachzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist auf vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge für Zukunftssicherungsleistungen nicht anzuwenden (BMF v. 10.10.2013 - IV C 5 - S 2334/13/10001)
3 Nr. 38Sachprämien
€ 1.080,00
3 Nr. 34Zuwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Gesundheitsförderung
€ 600,00
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4Pauschale für Homeoffice€ 6,00/Tag max. € 1.260,00/Jahr (Einrechnung in Werbungskostenpauschale)
6 Abs2Geringwertige Wirtschaftsgüter
€ 1.000,00
9a Satz 1 Nr. 1aWerbungskosten, Pauschbetrag für Arbeitnehmer
€ 1.230,00
10a Abs. 1 Satz 1Höchstbetrag Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen€ 2.100,00, Erhöhung um € 60,00 bei mittelbarer Zulagenberechtigung des anderen Ehegatten
10 c)Sonderausgaben, Pauschbetrag
€ 36,00
10 Abs 1 Nr. 7 Stz 1Sonderausgabenabzug für die erstmalige Berufsausbildung
€ 6.000,00
16 Abs. 4Freibetrag bei Betriebsveräußerung (Vollendung 55. Lj.)
€ 45.000,00
9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5Verpflegungsmehraufwendungen für Inlandsdienstreisen (24 Std. Abwesenheit
€ 30,00
Mind. 14 Std. Abwesenheit
Mind. 8 Std. Abwesenheit
€ 15,00
3 Nr. 39Freibetrag bei Zuwendung einer Arbeitnehmerbeteiligung (Mitarbeiterbeteiligung gem. 5. VermBG
€ 2.000,00
32a Abs. 1 S. 1 Nr. 4Einkommensteuertarif 42 % ab Einkommen
€ 66.761,00
(Einzelveranlagung)
32 Abs. 6Kinderfreibetrag
€ 3.192,00
Kinderfreibetrag bei verheirateten Eltern
€ 6.384,00
32 Abs. 6Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
€ 1.464,00
Freibetrag bei verheirateten Eltern
€ 2.928,00
24bAlleinerziehende Entlastungsbetrag
€ 4.260,00
33a Abs. 1Aufwendungen für Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
€ 11.604,00 (Höhe des Grundfreibetrags § 32a Abs 1 EStG)
24aAltersentlastungsbetrag (Höchstbeträge)
€ 608,00
46 (2) Nr. 1Veranlagung bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften bei weiteren Einkünften über
€ 410,00
46 (2) Nr. 3Pflichtveranlagung, wenn SV-Beiträge von mehr als € 410,00 erstattet wurden und der Arbeitslohn übersteigt
€ 12.870,00
(Einzelveranlagung)
€ 25.740,00
(Zusammenveranlagung)
25 EStG, 56 EStDVSteuererklärungspflicht, wenn keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen werden und das zu versteuernde Einkommen folgende Grundfreibeträge übersteigt:
Bei Einzelveranlagung
€ 11.604,00
Bei Zusammenveranlagung
€ 23.208,00

Einkommensteuerrichtlinien 2012, Lohnsteuerrichtlinien 2023

§, Rz, ArtSchlagworte2024
R 19.5Betriebsveranstaltungen (Freibetrag für Zuwendungen an Arbeitnehmer)
€ 150,00
R 8.1. (7)Essensbons, Frühstück
€ 17,00
R 8.1. (7)Essensbons Mittag-/Abendessen in Kantine, Gasthaus usw.
€ 4,13
R 8.1 (9)Sachbezugswerte für Kfz-Gestellung
Privater Nutzungswert (Verbrennungsmotoren)
1 % des inländischen Listenpreises
Privater Nutzungswert (Elektrofahrzeuge)
1/4 % des inländischen Listenpreises
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (Entfernungspauschale bis 20 km)
€ 0,30
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (Entfernungspauschale ab dem 21 km)
€ 0,38
Fahrten im Rahmen doppelter Haushaltsführung (Entfernungspauschale bis 20 km)
€ 0,30
Fahrten im Rahmen doppelter Haushaltsführung (Entfernungspauschale ab dem 21. km)
€ 0,38
R 8,2Rabatt-Freibetrag Kalenderjahr
€ 1.080,00
Freigrenze für Sachbezüge im Monat
€ 50,00
Arbeitgeberdarlehen Zinsvorteile bei Darlehenssumme bis … steuer- und SV-frei (BMF v. 19.05.2015 - IV C 5 - S 2334/07/0009 BStBl 2015 I S. 484)
€ 2.600,00
R 19.6Aufmerksamkeiten
€ 60,00

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Einkommensteuer EStG

§, Rz, ArtSchlagworte20132012
3 Nr. 62Zuwendungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner ArbeitnehmerSteuerfrei in Höhe ges. AG-SV Pflichtanteils. Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des AN für Lebensversicherung, freiwillige RV oder Versorgungseinrichtung insoweit steuerfrei, als sie die Hälfte der Gesamtaufwendungen des AN nicht übersteigen und nicht höher sind als der AG-Anteil zur RV bei Vers.-pflicht des AN
3 Nr. 38Sachprämien
1.080 €
1.080 €
3 Nr. 34Zuwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Gesundheitsförderung
500 €
500 €
§ 6 Abs2Geringwertige Wirtschaftsgüter
410 €
410 €
9a Satz 1 Nr. 1aWerbungskosten, Pauschbetrag für Arbeitnehmer
1.000 €
1.000 €
10a Abs. 1 Satz 1Höchstbetrag Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
2.100 €1)
2.100 €
10 c)Sonderausgaben, Pauschbetrag
36 €
36 €
10 Abs 1 Nr. 7 Stz 1Sonderausgabenabzug für die erstmalige Berufsausbildung
6.000 €
6.000 €
16 Abs. 4Freibetrag bei Betriebsveräußerung (Vollendung 55. Lj.)
45.000 €
45.000 €
9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5Verpflegungsmehraufwendungen für Inlandsdienstreisen (24 Std. Abwesenheit
24 €
24 €
Mind. 14 Std. Abwesenheit
12 €
12 €
Mind. 8 Std. Abwesenheit
6 €
6 €
3 Nr. 39Freibetrag bei Zuwendung einer Arbeitnehmerbeteiligung (Mitarbeiterbeteiligung gem. 5. VermBG
360 €
360 €
32a Abs. 1 S. 1 Nr. 4Einkommensteuertarif 42 % ab Einkommen
52.882 €
52.882 €
32 Abs. 6Kinderfreibetrag
2.184 €
2.184 €
Kinderfreibetrag bei verheirateten Eltern
4.386 €
4.386 €
32 Abs. 6Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
1.320 €
1.320 €
Freibetrag bei verheirateten Eltern
2.640 €
2.640 €
24bAlleinerziehende Entlastungsbetrag
1.308 €
1.308 €
33a Abs. 1Aufwendungen für Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
8.004 €
8.004 €
24aAltersentlastungsbetrag (Höchstbeträge)
1.292 €
1.368 €
46 (2) Nr. 1Veranlagung bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften bei weiteren Einkünften über
410 €
410 €
46 (2) Nr. 3Bei Einzelveranlagung: Pflichtveranlagung, wenn der im Kalenderjahr erzielte Arbeitslohn übersteigt
10.200 €
10.200 €
Bei Zusammenveranlagung
19.400 €
19.400 €
25 EStG, 56 EStDVSteuererklärungspflicht, allgemein (wenn keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen wurden)
Bei Einzelveranlagung
8.130 €
8.004 €
Bei Zusammenveranlagung
16.260 €
16.008 €

1) Erhöhung um 60 €  bei mittelbarer Zulagenberechtigung des anderen Ehegatten

Einkommensteuer LStR

§, Rz, ArtSchlagworte20132012
R 19.5Betriebsveranstaltungen
110 €
110 €
R 8.1. (7)Essensbons, auch mitnehmbare Lebensmittel (Werte nach SVEV 2012)
2,93 €
2,87 €
R 8.1 (7)Essensbons für Kantine, Gasthaus usw.
2,93 €
2,87 €
R 8.1 (9)Sachbezugswert für Kfz
Monatlicher BezugswertWie 20121 % des inländischen Listenpreises im Monat
Fahrten Wohnung-ArbeitsstätteWie 20120,03 % des inländischen Listenpreises je Entfernungskilometer
Fahrten im Rahmen doppelter HaushaltsführungWie 20120,002 % des inländischen Listenpreises je Fahrt, für die Werbungskostenabzug ausgeschlossen ist
R 8,2Rabatt-Freibetrag Kalenderjahr
1.080 €
1.080 €
Freigrenze für Sachbezüge im Monat
44 €
44 €
Arbeitgeberdarlehen Zinsvorteile bei Darlehenssumme bis … steuer- und SV-frei (BMF Schreiben vom 1.10.2008)
2.600 €
2.600 €

Einkommensteuertarif 2024

Praktikerformel für die Steuerberechnung (bei Einzelveranlagung)

ZoneEinkommen in €Berechnungsweise der ESt in €Eingangssteuersatz in %Höchster Grenzsteuersatz in %
1. Zone11.604,00000
2. Zone11.605,00 bis 17.005,00(979,18 mal y + 1.400,00) mal y14,0023,97
3. Zone17.006,00 bis 66.760,00(192,59 mal z + 2.397,00) mal z + 966,5323,9742,00
4. Zone66.761,00 bis 277.825,000,42 mal x - 9.972,9842,0042,00
5. Zone> 277.826,000,45 mal x - 18.936,8842,0045,00

X ist das auf einen vollen €-Betrag aufgerundete zu versteuernde Einkommen

Y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag von € 11.604,00 übersteigenden Teils der auf einen vollen EUR-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens

Z ist ein Zehntausendstel des € 17.005,00 übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens

Amtliche KM-Sätze

Gesetz bzw. Erlass§, Rz, ArtSchlagworte2024
LStRR 9.5pauschale KilometersätzeKraftwagen € 0,30 je Fahrkilometer
weitere motorbetriebene Fahrzeug € 0,20 je Fahrkilometer

Körperschaften (GmbH, AG, Vereine,...)

Gesetz bzw. Erlass§, Rz, ArtSchlagworte202320222024
KStG23Allgemeiner Steuersatz15,00 %15,00 %15,00 %
24Freibetrag für bestimmte Körperschaften€ 5.000,00€ 5.000,00€ 5.000,00
25Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften€ 15.000,00€ 15.000,00€ 15.000,00

Umsatzsteuer

Gesetz bzw. Erlass§, Rz, ArtSchlagworte202320222024
UStG19Kleinunternehmer-Regelung€ 22.000,00€ 22.000,00€ 22.000,00
USTDV33Kleinbetragsrechnung€ 250,00€ 250,00€ 250,00
USTG20Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten€ 600.000,00€ 600.000,00€ 600.000,00
18 Abs. 2 (2)Quartalsweise Voranmeldung bei Steuer bis€ 7.500,00€ 7.500,00€ 7.500,00
18 Abs. 2Kalendermonatliche Voranmeldung bei Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr von mehr als€ 7.500,00€ 7.500,00€ 7.500,00
18a Abs. 1Zusammenfassende Meldungen quartalweise bei Umsätzen im Lauf eine Kalendervierteljahres von bis zu€ 50.000,00€ 50.000,00€ 50.000,00
Zusammenfassende Meldungen monatlich bei Umsätzen von mehr als€ 50.000,00€ 50.000,00€ 50.000,00
3c Abs., 3Lieferschwelle (bis 30.6.2021)€ 100.000,00€ 100.000,00
3c Abs. 3 ab 2022Geringfügigkeitsschwelle beim Fernverkauf (ab 1.7.2021)€ 10.000,00€ 10.000,00€ 10.000,00
1a Abs. 3 Nr. 2Erwerbsschwelle€ 12.500,00€ 12.500,00€ 12.500,00

Sozialversicherung

Gesetz bzw. Erlass§, Rz, ArtSchlagworte202320222024
SGBV223 Abs. 3Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung Monat€ 4.987,50€ 4.837,50€ 5.175,00
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung Jahr€ 59.850,00€ 58.050,00€ 62.100,00
SGB VI159Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosen-/Rentenversicherung West Monat€ 7.300,00€ 7.050,00€ 7.550,00
Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosen-/Rentenversicherung West Jahr€ 87.600,00€ 84.600,00€ 90.600,00
Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosen-/Rentenversicherung Ost Monat€ 7.100,00€ 6.750,00€ 7.450,00
Beitragsbemessungsgrenze Ost Jahr€ 85.200,00€ 81.000,00€ 89.400,00
SGB V6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) Kranken- und Pflegeversicherung /Jahr€ 66.600,00€ 64.350,00€ 69.300,00
SGB IV8 Abs. 1Geringfügigkeitsgrenze Monat bis€ 520,00€ 450,00*€ 538,00

Abgabenordnung

Gesetz bzw. Erlass§, Rz, ArtSchlagworte202320212020
AO239 Abs. 2Kleinbetragsregelung für Stundungszinsen€ 10,00€ 10,00€ 10,00
89 Abs. 3 bis 7Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft: Auskünfte gebührenpflichtig bei einem Gegenstandswert von . und höher€ 10.000,00€ 10.000,00€ 10.000,00

Stand: 1. Januar 2024

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