Gewerbesteuerstatistik 2022
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende mit einem Gewerbebetrieb mit Sitz im Inland müssen an die Gemeinden Gewerbesteuern entrichten (§§ 1, 2 Gewerbesteuergesetz/ GewStG). Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, ermittelt nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und bereinigt um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 7,8,9 GewStG).
Gewerbesteuereinnahmen
In 2022 nahmen die Gemeinden Gewerbesteuern in Höhe von rund € 70,2 Mrd. ein. Dies ist ein Plus von rund € 9,1 Mrd. oder 4,9 % gegenüber 2021, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Mit den € 70,2 Mrd. wurde ein neuer Rekordstand erreicht. Den höchsten Anstieg verbuchte dabei das Land Sachsen-Anhalt mit 34,8 %. Brandenburg erlitt als einziges Land einen Rückgang (3,8 %).
Stand: 27. September 2023
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Absetzbarkeit Sozialversicherungsbeiträge Inventur Prozesskosten Schweiz Urlaubsgeld Karenz Günstigerprüfung Richtsatz EBIT Vorerwerb Quellensteuer Meldepflicht Kraftfahrzeug E-Auto Freibetragsregelung Kassensysteme Informationsaustauschgesetz Finanzplan Klimapaket Parkplatz Kinderfreibetrag Betriebsausgabe Elektronische Belege Auskunftspflicht Steuerberater Gießen