Sachbezugswerte 2024
Sozialversicherungsentgeltverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die vorläufigen Sachbezugswerte für 2024 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2024 € 313,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,17 und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,13 anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 10,43).
Unterkunft
Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2024 € 278,00 (= kalendertäglich € 9,27). Die vorgenannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Stand: 25. Oktober 2023
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Totalverlust EBITDA Leistungsempfänger Progressionsvorbehalt Betrieb Maklerkosten Elektronische Rechnung Working Capital Aufzeichnungspflicht Gegenleistung Corona Sachwertverfahren Ist-Besteuerung Urlaub Ferienwohnung Familienwohnheim Arbeitslohn Abschaffung Kennzeichenpflicht Anrufungsauskunft Steuervorauszahlung Steuerabzug Veräußerung Fahrzeugpool Neubau Steuerberater Gießen