Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern

Maßnahmenpaket
Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl. Entwurf vom 22.05.2014). Das Maßnahmenpaket zielt hier u.a. auf sogenannte Crowd-Finanzierungen ab. Darunter fallen jene Finanzierungsformen, mit denen sich junge Unternehmen ihr Startkapital besorgen. Diese Finanzierungsform soll in den Katalog der nach dem Vermögensanlagegesetz geregelten Anlageformen aufgenommen werden.
Verstärkte Transparenz
Finanzprodukte sollen für den Anleger transparenter werden. Das Maßnahmenpaket sieht hierzu umfassende Ergänzungen für die Verkaufsprospekte vor. Unter anderem ist die Fälligkeit bereits begebener, noch laufender Vermögensanlagen anzugeben. Damit soll unzulässigen Schneeballsystemen entgegengewirkt werden. Außerdem ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kapitalflussrechnung offenzulegen. Die personellen Verflechtungen aller an einem Vermögensanlagekonzept beteiligten Unternehmen müssen dem Anleger vor Augen geführt werden. Auch soll der Anleger alle relevanten Informationen gesammelt an einer Stelle finden können (so genannte „Internet-Transparenz“).
Warnhinweise
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält die Befugnis, in Fällen, in denen Auskunftsverlangen oder Anordnungen gegenüber dem Anbieter eines Finanzprodukts nicht befolgt werden, entsprechende Warnhinweise zu veröffentlichen.
Stand: 1. November 2014
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Dividendenabschlag Einspruchsverfahren DiFin Steuerhinterziehung Abgaben Anzahlung Freigrenze Erbvermögen Altersvorsorge Förderung Sachbezugswerte Haushaltseinkommen Steuerstundung USA Anzahlungsrechnung Pflegegeld Pflegestärkungsgesetz Barzahlung Aussetzung Arbeitsplatz Kinderbetreuung Spende Fitnesscenter Vermögensverteilung Betriebsaufspaltung Steuerberater Gießen