Belegvorlage für Steuererklärung 2017
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden entsprechende Vorschriften im Einkommensteuergesetz (EStG) und in der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) abgeändert. Dies führte dazu, dass aus der bislang geltenden Belegvorlagepflicht eine weitestgehende Belegvorhaltepflicht geworden ist.
Belegvorhaltepflicht
Steuerpflichtige müssen erstmalig mit Abgabe ihrer Steuererklärung für 2017 keine Belege und/oder Aufstellungen mehr vorlegen. Stattdessen müssen die Belege von den Steuerpflichtigen vorgehalten und nur noch auf Anforderung übersandt werden.
Erstmalige Aufwendungen
Werden vom Steuerpflichtigen bestimmte Aufwendungen erstmals geltend gemacht, wird die Finanzverwaltung Belege für die geltend gemachten Aufwendungen verlangen. Im Übrigen dürften Steuerpflichtige nur noch in Ausnahmefällen Belege vorlegen müssen.
Stand: 25. April 2018
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Rentenanpassung Freigrenze Nettoprinzip Werbemittel Briefkastenfirma Protokollvorschrift Pendler Kraftfahrzeug Klimawandel Umweltbonus Sozialwesen Bankgeheimnis Gleichbehandlung Forderungsverkauf Gesellschaftsform Buchführungspflicht Rechnungslegung Gold Erbschaft Investment Bitcoin Benzinkosten Selbstanzeige Krankheit Covid Steuerberater Gießen