Über- und Minusstunden im Jahresabschluss 2019
Überstunden
Arbeitgeber müssen im Jahresabschluss regelmäßig Rückstellungen für Überstunden ihrer Mitarbeiter bilden. Dabei muss die Anzahl der Überstunden auf Monate umgerechnet und mit dem Gehalt multipliziert werden. Die Arbeitgeberkosten sind hinzuzurechnen.
Minusstunden
Hat ein Arbeitnehmer Minusstunden, muss nichts gebucht werden. Es ist keine Saldierung mit Plus- und Minusstunden vorzunehmen. Arbeitnehmer mit Minusstunden müssen stattdessen ganz einfach nicht im Abschluss erscheinen.
Ausnahme:
Der Arbeitgeber hat bei vorzeitigem Ausscheiden seines Arbeitnehmers einen Anspruch auf Rückzahlung des Gehalts (Finanzgericht Berlin-Brandenburg 6 K 2028/06).
Stand: 25. Februar 2020
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Musterfeststellungsklage Ferialpraktikum Umsatzausfall Sozialversicherungswerte Sonderzahlung Schwarzgeld Progressionsvorbehalt Nießbrauchsrecht Kinderzuschlag Strom Steuerausweis Wertpapier Versichertenentlastungsgesetz Spekulationsfrist Abgabenordnung Investition Darlehen Bruttolistenpreis Grundfreibetrag Briefkastenfirma Zinsabgrenzung Griechenland Teambuilding Regelbedarfssätze Arbeitsunfall Steuerberater Gießen