Kanzleimarketing

Betriebswirtschaft: Auf den (positiven) Deckungsbeitrag kommt es an

Betriebswirtschaft: Auf den (positiven) Deckungsbeitrag kommt es an

Illustration

Ausgangssituation

Ein Fertigungsbetrieb bekommt das Angebot, für einen neuen Kunden zu einem festen Angebotspreis Zusatzarbeiten zu übernehmen. Der Unternehmer überlegt, ob er den Auftrag annehmen soll.

Deckungsbeitrag

Als Entscheidungsgröße dient ihm dabei der so genannte Deckungsbeitrag. Der Deckungsbeitrag eines Auftrages errechnet sich aus dem Verkaufserlös (Preis, den der neue Kunde bereit ist zu bezahlen) abzüglich der variablen Kosten. Ist der Saldo positiv, spricht man von einem positiven Deckungsbeitrag. Der Unternehmer wird den zusätzlichen Auftrag annehmen, vorausgesetzt, es sind freie Kapazitäten vorhanden. Wenn freie Kapazitäten vorhanden sind, bleiben die fixen Kosten durch den Auftrag unverändert. Der Auftrag trägt einen Teil der fixen Kosten. Umgekehrtes gilt bei einem negativen Deckungsbeitrag. Denn dann würde der Auftrag das Betriebsergebnis des Unternehmens verschlechtern.

Abgrenzung und Vorteil zur Vollkostenrechnung

Während die fixen Kosten bei der Kalkulation eines Zusatzauftrages mittels Deckungsbeitragsrechnung (Teilkostenrechnung) stets außer Acht gelassen werden, fließen diese bei der Vollkostenrechnung immer in die Kalkulation ein. Dadurch kann ein Auftrag, der isoliert betrachtet einen positiven Deckungsbeitrag erwarten lässt, unter Vollkostenrechnung unattraktiv erscheinen – zu Lasten des Betriebsergebnisses.

Stand: 12. Februar 2013

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

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