Höhere Pauschalen für Ehrenämter und Übungsleiter
Ehrenamtspauschalen
Ehrenamtlich Engagierte können ab 2021 für eigene Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von € 840,00 (bisher € 720,00) erhalten (§ 3 Nr. 26a Satz 1 Einkommensteuergesetz- EStG). Voraussetzung ist, dass der Ehrenamtliche im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.
Übungsleiterfreibetrag
Der Übungsleiterfreibetrag beträgt seit 1.1.2021 € 3.000,00 (bis 2020: € 2.400,00, § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG). Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren Trainer, die nebenberuflich in Sportvereinen tätig sind, Ausbilder bei Freiwilligen Feuerwehren, der DLRG usw. oder sonstige ehrenamtlich Engagierte in gemeinnützigen Einrichtungen oder in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
Stand: 26. Januar 2021
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
EU-Staaten Kinderbetreuungskosten Werbezahlungen Arbeitseinkommen Bürokratie Haushaltsscheck Richtsatz Kleidergeld Sonderausstattung Liquidität Urlaubsanspruch Verpflegung Geschäftsführer Doppelbesteuerung Lohnsteuerabzug Steuerprogression Maßnahmen Prämie Steuervorauszahlung Anleger Verlustverrechnung Unterkunftsleistung Fahrtkostenpauschale Elektroauto Sozialbetrug Steuerberater Gießen