Sachbezugswerte für Verpflegungsleistungen 2018
Für vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer arbeitstäglich abgegebene unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten sind für 2018 folgende Beträge als Arbeitsentgelt anzusetzen:
- Für ein Mittag- oder Abendessen: € 3,23 (bisher € 3,17),
- Für ein Frühstück € 1,73 (bisher € 1,70).
Diese Beträge gelten auch für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BMF-Schreiben vom 21.12.2017, IV C 5 - S 2334/08/10005-10).
Stand: 29. Januar 2018
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Verwaltungsanweisung Pressefreiheit Betriebsvermögen Fristverlängerung Hausanschlusskosten Elektroauto Ferienjobs Finanzgericht Entlohnung Rechnungsmerkmale Familienheimfahrten Minijob Eigenkapital Totalverlust Erstattungszinsen Ferienwohnung Maut Betrug Familie Ferialarbeiter Wohnzweck Besteuerung Kleidergeld Schutzvorschriften Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerberater Gießen