Sachbezugswerte für Verpflegungsleistungen 2018

Für vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer arbeitstäglich abgegebene unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten sind für 2018 folgende Beträge als Arbeitsentgelt anzusetzen:
- Für ein Mittag- oder Abendessen: € 3,23 (bisher € 3,17),
- Für ein Frühstück € 1,73 (bisher € 1,70).
Diese Beträge gelten auch für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BMF-Schreiben vom 21.12.2017, IV C 5 - S 2334/08/10005-10).
Stand: 29. Januar 2018
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Eigenkapital Progression Pressefreiheit Listenpreis Umsatzsteuerrückvergütung Steuerzahler Zusammenveranlagung Verlustbescheinigung Restaurant Krankenkasse Gewinnausschüttung Werklohn Veräußerungskosten Nutzungswertermittlung Ehegattenschenkung Schwarzarbeit Ehepartner Auslandsreise Einlagensicherung Ferialpraktikant Entlohnung Warengattung Bargeld Schulstarterpaket Geschäftsjahr Steuerberater Gießen