Auch Grünfläche kann ein Spekulationsobjekt sein
Steuerpflichtige Veräußerung eines Gartengrundstücks
Immobilienveräußerungen
Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien unterliegen der Steuerpflicht als privates Veräußerungsgeschäft, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Davon ausgenommen sind für eigene Wohnzwecke genutzte Immobilien.
Der Fall
Ein Hausbesitzer hat ein bislang als Garten genutztes und lediglich mit einem Gartenpavillon bebautes Nachbargrundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Veräußerung der Steuerpflicht unterliegt (BFH v. 25.05.2011, IX R 48/10).
Begründung
Der Gesetzgeber hat zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien aus der Spekulationssteuer genommen, um arbeitsbedingte Umzüge nicht zu erschweren. Eine solche Situation liegt bei Veräußerung eines Nachbargrundstücks bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Wohnung nicht vor. Im Übrigen fallen nur solche Grundstücksflächen unter das Steuerprivileg, die zur eigengenutzten Immobilie gehören.
Stand: 12. Januar 2014
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