Betriebs-Größenklassen 2016
Betriebsarten und -größen
Gemäß § 3 der Betriebsprüfungsordnung unterscheidet die Finanzverwaltung für Zwecke der Außenprüfung zwischen verschiedenen Betriebsarten und innerhalb dieser wiederum zwischen Groß-, Mittel-, und Kleinbetrieben. Das Bundesfinanzministerium legt die diesbezüglichen Abgrenzungsmerkmale jährlich neu fest. Die Einteilung dient zur Festlegung der Häufigkeit einer Betriebsprüfung.
Größenklassen 2016
Nach dem BMF-Schreiben v. 09.06.2015 (Az. IV A 4 - S 1450/15/10001) gilt als großer Handelsbetrieb ein solcher mit einem Umsatzerlös von mehr als € 8 Mio. oder einem steuerlichen Gewinn von über € 310.000. Als mittelgroßer Handelsbetrieb gilt ein Unternehmen mit einem Umsatzerlös von über € 1 Mio. bzw. einem Gewinn von über € 62.000. Für Kleinbetriebe gilt ein Umsatz von über € 190.000 bzw. ein Gewinn von mehr als € 40.000. Niedrigere Zahlen gelten u. a. für Fertigungsbetriebe oder freie Berufe.
Stand: 29. Juli 2015
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Lohnsteuerfreibetrag Immobilienverkauf Betriebsabläufe Finanzverwaltung Reinvestition Mangel Sachzuwendung Selbstanzeige Gutschrift Gewinnvortrag Betriebsstättenverluste Informationsaustauschgesetz Jahressteuergesetz,Dienstfahrrad Anschaffungskosten Auskunftsverweigerungsrecht Vorsteuerabzug gemeinnützige Körperschaften Spekulationsfrist Steuerermäßigung Mittelbetriebe Recht Betrug Vorerwerb Pfändungsschutz Pflegegeld Steuerberater Gießen